Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ramona Rathjen – Fotodesign, Stand September 2022

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Ramona Rathjen (nachfolgend „Fotodesignerin“) erteilten Aufträge.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotodesignerin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

II. Urheberrecht

1. Der Fotodesignerin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von der Fotodesignerin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Die Fotodesignerin überträgt an den Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht, wonach er die Lichtbilder ausschließlich für den privaten Gebrauch verwenden und in begrenztem Rahmen für den privaten eigenen Gebrauch vervielfältigen darf. Die direkte oder indirekte Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet, ebenso wenig die Weitergabe der durch die Fotodesignerin an den Kunden gewährten Rechte.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotodesignerin.

5. Die Fotodesignerin behält sich bei allen ihren Leistungen vor, diese nach Beendigung des Vertrages für eigene Zwecke, insbesondere Werbezwecke, zu verwenden. Den Parteien bleibt vorbehalten, hierzu abweichende Regelungen vertraglich zu treffen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotodesignerin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotodesignerin zum Schadensersatz.

7. Die Negative, Dias oder Daten verbleiben bei der Fotodesignerin. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebt die Fotodesignerin keine Umsatzsteuer und weist diese daher auch nicht aus.

2. Die Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsmodalitäten werden dem Kunden auf der Webseite der Fotodesignerin mitgeteilt.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotodesignerin und eine Nutzung der Lichtbilder ist nicht gestattet.

4. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotodesignerin und ist sich dessen bewusst, dass seine Fotos in ähnlichen Stil bearbeitet werden. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotodesignerin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotodesignerin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotodesignerin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Die Fotodesignerin verwahrt die Negative, Dias und Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Die Fotodesignerin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotodesignerin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die Fotodesignerin berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt die Fotodesignerin dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann die Fotodesignerin, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Überlässt die Fotodesignerin dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann die Fotodesignerin eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann die Fotodesignerin Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Fotodesignerin vorbehalten.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotodesignerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotodesignerin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotodesignerin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotodesignerin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotodesignerin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotodesignerin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotodesignerin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotodesignerin.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

3. Die Fotodesignerin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotodesignerin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotodesignerin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotodesignerin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotodesignerin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotodesignerin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotodesignerin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotodesignerin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotodesignerin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung und Vervielfältigung von Lichtbildern der Fotodesignerin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven oder Datenträgern, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotodesignerin.

XI. Widerrufsrecht

1. Das Recht zum Widerruf des Auftrages bei Fernabsatzverträgen ist gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die erstellten Fotoprodukte nach Wünschen und Angaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse produziert und zugeschnitten sind. Für den Kauf von Downloads bzw. Bild- und/oder Videodateien besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht, da die Erbringung der Leistung (das Zusenden der Dateien) vor Ablauf der Widerrufsfrist spätestens nach Prüfung und Zahlungseingang erfolgt.

XII. EU Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum.
Verbraucherstreitbeteiligung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


XIII. Speicherung des Vertragstextes

1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

2. Die Fotodesignerin sendet dem Auftraggeber außerdem eine Terminbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Terminbestätigung erhält der Auftraggeber ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen.

XIV. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotodesignerin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotodesignerin als Gerichtsstand vereinbart.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Vertragssprache ist Deutsch.

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